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Garantieinfo |
Sehr geehrte Kunden,
seit der Gesetzesänderung zum allgemeinen Gewährleistungsrecht (Schuldrechtsreform) vom 01.01.2002, ist es immer wieder zu Missverständnissen hinsichtlich der Definition von Gewährleistung und Garantie gekommen. Aus diesem Grund möchten wir hier den Sachverhalt noch einmal genau erläutern:
Was ist Garantie, was ist Gewährleistung?
1. Garantie
Ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach dem Garantieversprechen. Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf eine solche Leistung!
2. Lieferanten Gewährleistung
Betrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben. Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.
In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher (bitte Punkt 4 beachten) der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nachbesserung seitens des Lieferanten erfolgen.
Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Abnehmer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht des Lieferanten.
Bei Defekten hervorgerufen durch Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen, entfernen von Garantiesiegeln und Bedienungsfehlern erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.
3. Herstellergarantie
Viele namenhafte Hersteller (z.Bsp. Phillips, Canon, LG u.s.w.) bieten eine direkte Herstellergarantie an. Diese finden sie meistens in ihren mitgelieferten Unterlagen des Produktes.
Oft gibt es sogar einen Abhol- und Bringservice für viele Produkte. Informationen finden sie auf der Herstellerseite.
4. Kulanz
Bei Schelco.com wird der Kundenservice groß geschrieben, daher versuchen wir natürlich alles, um auch über den gesetzlichen bzw. vertraglichen Rahmen hinaus Kulanzlösungen zu finden. Dies sind allerdings rein freiwilligen Leistungen und daraus können keine weitergehenden Rechte hergeleitet werden. Das gilt auch wenn sie bereits einmal gewährt wurden.
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